Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich:
1.1. Die Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen erkennen wir nicht an.

2 . Lieferungen und Leistungen:
2.1. Ein Kaufvertrag kommt grundsätzlich nur in unseren Räumen und persönlich zu Stande und bedarf der Besichtigung des Käufers.
2.2. Die Ware wurde gekauft wie gesehen, Umtausch ist generell ausgeschlossen, da es sich um 2.-Wahl-Produkte oder Abverkaufsware handelt. 
2.3. Abholtermine werden beim Kauf vereinbart. Es ist keine Zustellung vorgesehen, ausschließlich Selbstabholung.

3. Prüfung und Gefahrenübergang:
3.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei Übernahme auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig übernommen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Endkontrolle nicht erkennbar war. Eventuelle Transportschäden oder Fehlmengen können im Nachhinein nicht anerkannt werden.
3.2. Unwesentliche Mängel, die Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Dies gilt insbesondere für Möbel aus Holz, da es sich hierbei um natürliche gewachsene Rohstoffe handelt. Abweichungen der Oberfläche (Farbe und Struktur) stellen keinen Reklamationsgrund dar. 
3.3. Die Gefahr geht ab Laderampe auf den Kunden über.

4. Preise und Zahlungsbedingungen:
4.1. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Auslieferungslager und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer innerhalb Österreichs. Andere gesetzliche Abgaben sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Nachnahmegebühren und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden zusätzlich berechnet.
4.2. Zahlungen sind ohne jeden Abzug fällig, mit Ausnahme von ausdrücklich vereinbarten und von beiden Seiten bestätigten Sonderkonditionen. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Abholung.
4.3. Es gilt grundsätzlich: 20 % Anzahlung, Rest bei Abholung. Der Sonderfalle der Lieferungen erfolgt nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme.

5. Eigentumsvorbehalt:
5.1. Das Vertragsprodukt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag, unser Eigentum.
5.2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes gilt nicht als Vertragsrücktritt., so gilt der Punkt 8.3. der 
5.3. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben unser Eigentum. 

6. Montage:
6.1. Die Montage der Waren obliegt dem Kunden selbst.
6.2. Grundsätzlich gilt die Montage der Waren als einwandfrei erhaltene Ware. Sollte bei der Montage ein vorher nicht erkennbarer Mangel auftreten, so gilt der Punkt 8.3. der AGB und die betreffenden Teile werden dem Kunden kostenlos ausgetauscht bzw. nachgeliefert.
6.3. Bei Beschädigungen durch unsachgemäße Montage, besteht kein Reklamationsanspruch. Eine unsachgemäße Montage wird dadurch definiert, indem die Montage nicht entsprechend der Montageanleitung erfolgt ist, oder anderwärtige Veränderungen vorgenommen wurden, die mit den gekauften Teilen in keinem ursprünglichen Zusammenhang stehen.

7. Rücktritt vom Vertrag:
7.1. Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Tagen ab Kaufdatum vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn die Ware bis dahin noch nicht abgeholt wurde, entstehen keinerlei weiterer Verpflichtungen. Wir behalten etwaige Anzahlungen als Unkostenbeitrag ein.
7.2. Wird bei Vertragsabschluss ausdrücklich und von beiden Seiten die Ware lediglich "reserviert", so ist eine Frist festzusetzen, innerhalb welcher die Ware abgeholt, somit gekauft und vollständig bezahlt wird. Bei Überschreiten dieser Frist gilt der Kaufvertrag als gegenstandslos.

8. Gewährleistung:
8.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen laut ABGB §§922ff.
8.2. Der Regress lt. ABGB §933b wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
8.3. Für den Fall einer mangelhaften Ware nehmen wir uns das Recht auf zweimalige Nachbesserung wegen desselben Mangels innerhalb einer angemessenen Frist zu. Alle Ersatzteile sind unentgeltlich und nach eigenem auszutauschen, sofern eine gesetzliche Gewährleistung dazu verpflichtet. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware bereits in Verwendung ist.
8.4. Wir haften nicht für Abweichungen in der Farbe und Struktur von Holz- oder Stoffteilen (siehe Punkt Qualität). Weiters werden Ansprüche, die durch Abnützung oder unsachgemäße Behandlung erfolgt sind, wie unter anderem durch Verschmutzung, Beschädigung durch Tiere, etc. abgelehnt.
8.5. Sollte eine Beschädigung durch Selbstverschulden des Kunden entstehen, besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Ersatzteile kostenpflichtig zu bestellen.

9. Haftung und weitergehende Gewährleistung:
9.1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere besteht keine Haftung für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögens- oder Personenschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Wir haften nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.
9.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.
9.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Allgemeine Bestimmungen:
10.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist St. Pölten.
10.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
10.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

11. Salvatorische Klausel:
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des
durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die zwingenden Bestimmungen des KSchG bei Geschäftsabschlüssen mit Endverbrauchern werden durch die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.